Änderung der Rürup-Rente 2012

Die sog. Rürup-Rente bleibt nach wie vor eine gute Altersvorsorge. Der Gesetzgeber sorgt allerdings mit Wirkung zum 1.1.2012 für Gesetzesänderungen, die auch diese Altersvorsorge betrifft.

Frühestmöglicher Auszahlungsbeginn

Zunächst einmal verschiebt sich der frühestmögliche Auszahlungsbeginn um zwei Jahre. Dies bedeutet, dass eine ab dem 1.1.2012 abgeschlossene Rürup-Rente mindestens bis zum 62. Lebensjahr laufen muss, bevor es zu einer Auszahlung kommt. Die gilt jedoch nicht für die Altverträge, also den Verträgen die noch bis zum 31.12.2011 abgeschlossen werden. Um die Nachteile einer späteren Auszahlungsmöglichkeit zu verhindern, empfiehlt sich für potentielle Neukunden noch der Abschluss einer Versicherung bis Ende 2011. Diese kann dann vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden, ohne dass es zu einem Verlust der steuerlichen Förderung kommt. Für die neuen ab dem 1.1.2012 abgeschlossenen Verträge gilt dies dann nicht mehr.
Höhe des Sonderausgabenabzugs

Eine weitere Änderung betrifft die Höhe des Sonderausgabenabzugs. Der abzugsfähige Prozentsatz erhöht sich nämlich ab dem 1.1.2012 von 72 % auf 74%. Ein lediger Steuerzahler kann dann bei einer Einzahlung von jährlich 20.000 EUR also maximal 14.800 EUR als Sonderausgabenabzug geltend machen. Für verheiratete Paare gilt dementsprechend bei einer Einzahlung von jährlich 40.000 EUR ein Sonderausgabenabzug von 29.600 EUR.

Änderung der Garantieverzinsung

Der Gesetzgeber hat auch vor der Garantieverzinsung nicht Halt gemacht. Diese fällt nämlich ab dem 1.1.2012 um 0,5 %, d. h. von 2,25 % auf 1,75 %. Sog. Altverträge sind hiervon wiederum ausgenommen. Hier bleibt es bei der ursprünglichen Garantieverzinsung von 2,25 %. Wer somit noch bis Ende des Jahres 2011 einen Vertrag über eine Rürup-Rente abschließt, gelangt noch in den Genuss der alten Garantieverzinsung von 2,25 %.

Fazit: Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Änderungen sollte jeder an einer Rürup-Rente interessierte Versicherungsnehmer noch bis Ende 2011 einen Rürup-Versicherungsvertrag abschließen, um in den Genuss der Bestandschutzes für Altverträge zu gelangen. Denn der Abschluss einer Rürup-Rente ist auch unter steuerlichen Gesichtspunkten sehr lohnend.

Kommentare (0)


Kommentar schreiben