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	<title>Finanzhans&#187; Altersvorsorge</title>
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	<description>Finanzen, Kredit, Versicherung, Beratung uvm.</description>
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		<title>Änderung der Rürup-Rente 2012</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Dec 2011 15:32:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[Die sog. Rürup-Rente bleibt nach wie vor eine gute Altersvorsorge. Der Gesetzgeber sorgt allerdings mit Wirkung zum 1.1.2012 für Gesetzesänderungen, die auch diese Altersvorsorge betrifft. Frühestmöglicher Auszahlungsbeginn Zunächst einmal verschiebt sich der frühestmögliche Auszahlungsbeginn um zwei Jahre. Dies bedeutet, dass eine ab dem 1.1.2012 abgeschlossene Rürup-Rente mindestens bis zum 62. Lebensjahr laufen muss, bevor es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die sog. Rürup-Rente bleibt nach wie vor eine gute Altersvorsorge. Der Gesetzgeber sorgt allerdings mit Wirkung zum 1.1.2012 für Gesetzesänderungen, die auch diese Altersvorsorge betrifft.</p>
<p><strong>Frühestmöglicher Auszahlungsbeginn</strong></p>
<p>Zunächst einmal verschiebt sich der frühestmögliche Auszahlungsbeginn um zwei Jahre. Dies bedeutet, dass eine ab dem 1.1.2012 abgeschlossene <a href="http://www.impuls24.de/ruerup-rente/">Rürup-Rente</a> mindestens bis zum 62. Lebensjahr laufen muss, bevor es zu einer Auszahlung kommt. Die gilt jedoch nicht für die Altverträge, also den Verträgen die noch bis zum 31.12.2011 abgeschlossen werden. Um die Nachteile einer späteren Auszahlungsmöglichkeit zu verhindern, empfiehlt sich für potentielle Neukunden noch der Abschluss einer Versicherung bis Ende 2011. Diese kann dann vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden, ohne dass es zu einem Verlust der steuerlichen Förderung kommt. Für die neuen ab dem 1.1.2012 abgeschlossenen Verträge gilt dies dann nicht mehr.<br />
Höhe des Sonderausgabenabzugs</p>
<p>Eine weitere Änderung betrifft die Höhe des Sonderausgabenabzugs. Der abzugsfähige Prozentsatz erhöht sich nämlich ab dem 1.1.2012 von 72 % auf 74%. Ein lediger Steuerzahler kann dann bei einer Einzahlung von jährlich 20.000 EUR also maximal 14.800 EUR als Sonderausgabenabzug geltend machen. Für verheiratete Paare gilt dementsprechend bei einer Einzahlung von jährlich 40.000 EUR ein Sonderausgabenabzug von 29.600 EUR.</p>
<p><strong>Änderung der Garantieverzinsung</strong></p>
<p>Der Gesetzgeber hat auch vor der Garantieverzinsung nicht Halt gemacht. Diese fällt nämlich ab dem 1.1.2012 um 0,5 %, d. h. von 2,25 % auf 1,75 %. Sog. Altverträge sind hiervon wiederum ausgenommen. Hier bleibt es bei der ursprünglichen Garantieverzinsung von 2,25 %. Wer somit noch bis Ende des Jahres 2011 einen Vertrag über eine Rürup-Rente abschließt, gelangt noch in den Genuss der alten Garantieverzinsung von 2,25 %.</p>
<p>Fazit: Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Änderungen sollte jeder an einer Rürup-Rente interessierte Versicherungsnehmer noch bis Ende 2011 einen Rürup-Versicherungsvertrag abschließen, um in den Genuss der Bestandschutzes für Altverträge zu gelangen. Denn der Abschluss einer Rürup-Rente ist auch unter steuerlichen Gesichtspunkten sehr lohnend.</p>
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		<title>Das heikle Thema Altersvorsorge</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Jun 2011 13:48:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[Es macht den Anschein, als ob allein das Wort “Altersvorsorge” gleichzusetzen wäre mit dem Wort “Testament” und tatsächlich hat es besonders in der jüngeren Generation einen leicht negativen Beigeschmack. Allerdings wäre doch, logisch betrachtet, genau das Gegenteil der Fall: Wer rechtzeitig damit beginnt, finanziell für die Zeit in der Rente vorzusorgen, möchte diese Zeit genießen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es macht den Anschein, als ob allein das Wort “Altersvorsorge” gleichzusetzen wäre mit dem Wort “Testament” und tatsächlich hat es besonders in der jüngeren Generation einen leicht negativen Beigeschmack. Allerdings wäre doch, logisch betrachtet, genau das Gegenteil der Fall: Wer rechtzeitig damit beginnt, finanziell für die Zeit in der Rente vorzusorgen, möchte diese Zeit genießen und sich nicht mit unnötigen Geldnöten belasten. Eine zutiefst optimistische Angelegenheit also, diese Altersvorsorge. </p>
<p>Selbstverständlich gibt es nicht die eine Altersvorsorge, viel eher eine Reihe an Möglichkeiten, mit unterschiedlichen Vor-und Nachteilen. Für viele ist nach wie vor eine Immobilie, nicht zwingend ein ganzes Haus, die sicherste Variante. Sie ist Wertanlage und, im Großteil aller Fälle, auch Wohnort, erfüllt also eine nicht unwesentliche praktische Funktion. Der Bau oder Kauf eines Eigenheims ist natürlich eine enorme Investition, an die man über einen, oft jahrzente-, langen Zeitraum gebunden ist. Daher muss die Entscheidung für diese Lösung relativ früh fallen, um nicht den gegenteiligen Effekt zu erzielen und im Rentenalter noch Raten für Wohnung oder Haus zurückzuzahlen. </p>
<p>Weiters sind auch staatlich geförderte Rentenmodelle möglich. Im Unterschied zur Immobilie, über die man als Eigenheim ja frei verfügen kann, gilt es sich hier doch mit dem eigenen Ableben auseinanderzusetzen. Denn während die beliebte Riester Rente auch nach dem Eintreten dieses Falls an den Partner ausbezahlt wird, verfällt das angesparte Kapital bei der Basisrente. Im Gegenzug ist diese wiederum flexibler gestaltet und daher besonders für Selbständige geeignet. </p>
<p>Wie im Finanzbereich üblich, hat also jede dieser Anlageformen positive wie negative Teilaspekte. Eine Art Leitfaden zur Orientierung und ersten Begriffsklärung stellt zum Beispiel die Internetseite des Finanzportals ECREDIT dar, zu finden unter der Adresse <a href="http://www.ecredit.de/">www.ecredit.de</a>. Für jene, die sich zum ersten Mal mit dieser Thematik auseinandersetzen, ist es zusätzlich bestimmt eine Hilfe, sich in einem persönlichen Gespräch über die verschiedenen Anlageformen zu informieren. </p>
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		<title>Keine Rentenversicherung für Hartz IV</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 11:37:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch wenn am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossen wurde, dass für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) keine Rentenbeiträge mehr gezahlt werde, bleiben ihnen die Anrechnungszeiten bei der Rentenversicherung erhalten. Auch bestimmte Ansprüche wie die Erwerbsminderungsrente bleiben erhalten. Diesen Anspruch haben allerdings nur diejenigen Beitragszahler, die mindestens fünf Jahre versichert waren und die Ansprüche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch wenn am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossen wurde, dass für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) keine <a title="Rentenbeiträge" href="http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/die-armen-baden-es-aus/">Rentenbeiträge</a> mehr gezahlt werde, bleiben ihnen die Anrechnungszeiten bei der Rentenversicherung erhalten. Auch bestimmte Ansprüche wie die Erwerbsminderungsrente bleiben erhalten. Diesen Anspruch haben allerdings nur diejenigen Beitragszahler, die mindestens fünf Jahre versichert waren und die Ansprüche sind verwirkt, wenn die letzten zwei Jahre vor Beginn einer solchen Rente keine Beiträge mehr geleistet wurden. Bei Langzeitarbeitslosen gilt das nicht, sie werden rechtlich so gestellt, dass sie ihre Ansprüche nicht verlieren.</p>
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		<title>Altersvorsorge mal anders!</title>
		<link>http://www.finanzhans.de/altersvorsorge-mal-anders-64.html</link>
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		<pubDate>Fri, 05 Feb 2010 12:04:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Gehaltsumwandlung]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Menschen sparen ganz klassisch für ihre Altersvorsorge indem sie einen Teil ihres Gehalts von ihrem Girokonto auf ein zweites Konto,(zum Beispiel ein Sparkonto) überweisen und dort bis zur Rente belassen. Doch es gibt eine Möglichkeit diesen Vorgang effektiver zu machen. Mit der so genannten Gehaltsumwandlung können Steuern gespart werden, indem die Altersvorsorge nicht vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Menschen sparen ganz klassisch für ihre Altersvorsorge indem sie einen Teil ihres Gehalts von ihrem Girokonto auf ein zweites Konto,(zum Beispiel ein Sparkonto) überweisen und dort bis zur Rente belassen. Doch es gibt eine Möglichkeit diesen Vorgang effektiver zu machen.</p>
<p>Mit der so genannten Gehaltsumwandlung können Steuern gespart werden, indem die <strong>Altersvorsorge</strong> nicht vom Girokonto, sondern direkt vom Lohn oder Gehalt abgezogen wird. Der Vorteil dieser Methode ist, dass die Beiträge zur Gehaltsumwandlung steuerfrei bleiben und dadurch mehr Geld in die Vorsorge fließt.</p>
<p>Um diese Vorteile nutzen zu können muss aber zuerst der Arbeitgeber einverstanden sein, denn er ist derjenige der die Beiträge überweist. Die <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gehaltsumwandlung">Gehaltsumwandlung</a> unterliegt auch noch anderen Einschränkungen und jede Person sollte für sich entscheiden ob und wie sie diese Methode nutzen möchte.</p>
<p>Eine Gute Möglichkeit zur Altersvorsorge bietet auch der Ankauf von Gold. In der <a href="http://gold.finanz-sektor.de/goldcharts-usd">Gold Chart</a> erhalten Sie mehr Informationen dazu.</p>
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		<title>Die Vielfalt der Riester-Rente</title>
		<link>http://www.finanzhans.de/die-vielfalt-der-riester-rente-23.html</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Nov 2009 12:25:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, private Rente in Deutschland. Durch die Förderung durch den Staat, gilt die Riester Rente als 2. Und 3. Säule innerhalb der Altersvorsorge. Die Förderung ist durch §§ 10a, 79 ff. des Einkommenssteuergesetz geregelt. Anlass der Reform zur gesetzlichen Rentenversicherung schlug Walther Riester, der damalige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, private Rente in Deutschland.</p>
<p>Durch die Förderung durch den Staat, gilt die Riester Rente als 2. Und 3. Säule innerhalb der Altersvorsorge.</p>
<p>Die Förderung ist durch §§ 10a, 79 ff. des Einkommenssteuergesetz geregelt.</p>
<p>Anlass der Reform zur gesetzlichen Rentenversicherung schlug Walther Riester, der damalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, 2000/ 2001 vor das es eine freiwillige Altersvorsorge mit Altersvorsorgezuschlag geben sollte, geboren war die Idee der <a href="http://www.riesterrente-info.de/">Riester-Rente</a>.</p>
<p>Alle zulagenberechtigten Personen, können eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen.<span id="more-23"></span></p>
<p><strong>Hierzu müssen folgende Punkte übereinstimmen:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<ul>
<li>Gemäß den Zertifizierungsvoraussetzungen (<a rel="nofollow" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente#Funktionsweise">siehe unten</a>) muss der Anbieter zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren. Es wird eine lebenslange Rente in gleich bleibender oder steigender Höhe gezahlt.</li>
</ul>
<ul>
<li>Bei Versterben des Vertragsnehmers vor Ende einer vereinbarten Garantiezeit kann der Ehepartner die Rente für diese Zeit weiter beziehen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Zur Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge können bis zu 75% oder 100% des Kapitals entnommen werden. Für vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossene Verträge gilt die Mindestsumme noch übergangsweise für die Jahre 2008 und 2009 in Höhe von 10.000 Euro. Die Höchstsumme und die Verpflichtung, das entnommene Kapital zurückzuzahlen, wurden abgeschafft.</li>
</ul>
<ul>
<li>Darlehen zur Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum sind förderfähig. Es genügen die Tilgungsbeiträge um die Förderungen zu erhalten, darüber hinaus sind keine zusätzlichen Altersvorsorgebeiträge für den Erhalt der Förderung nötig.</li>
</ul>
<ul>
<li>Das Kapital, das sich in einem Riester-Vertrag befindet, bleibt bei längerer Arbeitslosigkeit (<a title="ALG II" rel="nofollow" href="http://de.wikipedia.org/wiki/ALG_II">ALG II</a>) bei der <a title="Arbeitslosengeld II" rel="nofollow" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II#Anrechnung_von_Verm.C3.B6gen">Anrechnung von Vermögen</a> unberücksichtigt.</li>
</ul>
<ul>
<li>Das angesparte Kapital kann, wenn auch gebührenpflichtig, auf einen anderen Tarif beim selben Anbieter oder auf einen anderen eventuell leistungsfähigeren Anbieter übertragen werden. Zu beachten ist, dass zum Zeitpunkt der Übertragung weniger Kapital angespart sein kann, als Sparbeiträge in Summe eingezahlt wurden. Gründe hierfür können u. a. sein: abgezogene Abschlusskosten und Provisionen bei Riester-Versicherungen, schlechte Kursentwicklung bei Fonds.</li>
</ul>
<ul>
<li>Das Guthaben im <a href="http://www.riesterrente-info.de">Riestern</a>-Sparkonto ist während der Ansparphase pfändungssicher.</li>
</ul>
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