Auch in Zeiten des Onlinebankings ist es ratsam, sich die eigenen Kontoauszüge am Automaten ausdrucken zu lassen. Denn für Privathaushalte gilt eine Verfährungsfrist von drei Jahren. So kann man etwa sein Recht gültig machen, wenn man feststellt, dass der Verkäufer einem einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Ohne den entsprechenden Beleg wird der Anspruch auf Erneuerung [...]
