Die Vielfalt der Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, private Rente in Deutschland.

Durch die Förderung durch den Staat, gilt die Riester Rente als 2. Und 3. Säule innerhalb der Altersvorsorge.

Die Förderung ist durch §§ 10a, 79 ff. des Einkommenssteuergesetz geregelt.

Anlass der Reform zur gesetzlichen Rentenversicherung schlug Walther Riester, der damalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, 2000/ 2001 vor das es eine freiwillige Altersvorsorge mit Altersvorsorgezuschlag geben sollte, geboren war die Idee der Riester-Rente.

Alle zulagenberechtigten Personen, können eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen.

Hierzu müssen folgende Punkte übereinstimmen:

  • Gemäß den Zertifizierungsvoraussetzungen (siehe unten) muss der Anbieter zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren. Es wird eine lebenslange Rente in gleich bleibender oder steigender Höhe gezahlt.
  • Bei Versterben des Vertragsnehmers vor Ende einer vereinbarten Garantiezeit kann der Ehepartner die Rente für diese Zeit weiter beziehen.
  • Zur Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge können bis zu 75% oder 100% des Kapitals entnommen werden. Für vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossene Verträge gilt die Mindestsumme noch übergangsweise für die Jahre 2008 und 2009 in Höhe von 10.000 Euro. Die Höchstsumme und die Verpflichtung, das entnommene Kapital zurückzuzahlen, wurden abgeschafft.
  • Darlehen zur Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum sind förderfähig. Es genügen die Tilgungsbeiträge um die Förderungen zu erhalten, darüber hinaus sind keine zusätzlichen Altersvorsorgebeiträge für den Erhalt der Förderung nötig.
  • Das Kapital, das sich in einem Riester-Vertrag befindet, bleibt bei längerer Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
  • Das angesparte Kapital kann, wenn auch gebührenpflichtig, auf einen anderen Tarif beim selben Anbieter oder auf einen anderen eventuell leistungsfähigeren Anbieter übertragen werden. Zu beachten ist, dass zum Zeitpunkt der Übertragung weniger Kapital angespart sein kann, als Sparbeiträge in Summe eingezahlt wurden. Gründe hierfür können u. a. sein: abgezogene Abschlusskosten und Provisionen bei Riester-Versicherungen, schlechte Kursentwicklung bei Fonds.
  • Das Guthaben im Riestern-Sparkonto ist während der Ansparphase pfändungssicher.

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