Keine Rentenversicherung für Hartz IV

Auch wenn am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossen wurde, dass für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) keine Rentenbeiträge mehr gezahlt werde, bleiben ihnen die Anrechnungszeiten bei der Rentenversicherung erhalten. Auch bestimmte Ansprüche wie die Erwerbsminderungsrente bleiben erhalten. Diesen Anspruch haben allerdings nur diejenigen Beitragszahler, die mindestens fünf Jahre versichert waren und die Ansprüche sind verwirkt, wenn die letzten zwei Jahre vor Beginn einer solchen Rente keine Beiträge mehr geleistet wurden. Bei Langzeitarbeitslosen gilt das nicht, sie werden rechtlich so gestellt, dass sie ihre Ansprüche nicht verlieren.

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