Schutz durch die Haftpflichtversicherung

Wer Dritten einen Schaden zufügt, muss laut Gesetz auch dafür geradestehen. Eine Haftpflichtversicherung kann denjenigen schützen, dem durch ein kleines oder großes Missgeschick hohe Kosten entstehen.
Ein Unglück ist oft schneller passiert als man denkt: Der Fußball landet in der Fensterscheibe des Nachbarn oder das Glas mit Rotwein auf dem teuren Teppich der Bekannten. Werden bei einem Unfall gar Personen verletzt – etwa durch einen Jogger, der beim Überqueren der Straße versehentlich einen Verkehrsunfall verursacht –, kann das schnell sehr teuer werden. Der Schadensverursacher haftet dann in der Regel mit seinem gesamten Vermögen. Fügt er anderen einen Schaden zu, muss er dafür finanziell aufkommen und im schlimmsten Fall nicht nur mit seinem Bankguthaben oder seinem Einkommen bezahlen, sondern sogar sein Haus verpfänden oder eine Erbschaft abtreten.

Leistungen der Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung springt dann ein, wenn dem Versicherten Kosten durch Sach-, Personen- oder Vermögensschäden Dritter entstehen, für die er verantwortlich gemacht werden kann. Für wenige Euro im Monat schützt sie den Versicherungsnehmer und kann ihm im Ernstfall Forderungen in Millionenhöhe abnehmen. Denn gerade, wenn bei Personenschäden Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder sogar eine lebenslange Rente übernommen werden müssen, sind die finanziellen Möglichkeiten des Schadensverursachers schnell erschöpft. Eine Haftpflichtversicherung hilft zudem auch bei unberechtigten Forderungen und prüft bestehende Schadensersatzansprüche für den Versicherten.
Familie ist mitversichert
Eine Haftpflichtversicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch seine Familie. Ehepartner und Kinder sind in der Regel automatisch in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Auch Lebenspartner können über die Haftpflichtversicherung abgesichert werden, wenn ihr Name zusätzlich in den Vertrag aufgenommen wird. Kinder sind grundsätzlich bis zur Volljährigkeit über die Police abgedeckt. Nach dem 18. Lebensjahr sind sie weiterhin über die Haftpflichtversicherung der Familie geschützt, wenn sie sich noch in einer Ausbildung befinden. Oftmals können auch Haushaltshilfen oder Babysitter über die Familie mitversichert werden.

Angebote vergleichen
Vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollten die verschiedenen Angebote genau verglichen werden. Denn nicht nur der Preis variiert zum Teil sehr stark bei den einzelnen Versicherungen, auch die Leistungen unterscheiden sich zum Teil gewaltig. Ein Vergleich der Haftpflichtversicherungen kann deshalb sehr sinnvoll sein, um das passende Angebot zu finden.

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